Die CSU-Landtagsfraktion spricht sich entschieden gegen die vorgeschlagene Änderung des Hochschulinnovationsgesetzes aus, die heute im Plenum des Bayerischen Landtags beraten wird. Der Gesetzentwurf der Grünen sieht unter anderem vor, Jura-Studentinnen und -Studenten auch dann einen „Bachelor of Laws“ zu verleihen, wenn sie die Erste Juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden haben.
Petra Guttenberger, Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration:
„Der Gesetzentwurf der Grünen ist ein Etikettenschwindel auf Kosten von Qualität und Leistungsnachweis. Wer die anspruchsvolle Erste Juristische Staatsprüfung nach mehreren Versuchen nicht besteht, verfügt nicht über die Qualifikation, die ein ‚Bachelor of Laws‘ verspricht. Ein solcher Abschluss würde eine Kompetenz bescheinigen, die faktisch nicht vorhanden ist, und wäre auch auf dem Arbeitsmarkt nahezu wertlos. Für erfolgreiche Absolventen besteht bereits jetzt nach dem Ersten Staatsexamen die Möglichkeit, den Grad eines Diplom-Juristen zu erhalten. Das zeigt: Wir lassen niemanden im Regen stehen, aber eine Abkehr vom Leistungsprinzip ist mit uns nicht zu machen.“
Robert Brannekämper, Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft und Kunst:
„Wir dürfen nicht zulassen, dass aus einem anerkannten Staatsexamen ein ‚Bachelor light‘ als Trostpreis wird. Wer das Niveau absenkt, ruiniert nicht nur den Titel, sondern das Vertrauen in den ganzen Berufsstand. In Bayern gibt es bereits hoch angesehene Bachelorstudiengänge, die einen ‚Bachelor of Laws‘ für Spezialisierungen wie Legal Tech oder Wirtschaftsrecht verleihen. Diesen wertvollen und eigenständigen Abschlüssen droht eine Entwertung. Am Ende verliert der Rechtsstaat nicht nur Qualität, sondern auch Vertrauen!“