28.07.2026

CSU-Fraktion begrüßt Reform des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes: Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Pflege und Schutz der Bewohner

Der Ministerrat hat heute der Novelle des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zugestimmt. Kern des Gesetzesvorhabens ist der Abbau von Doppelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen durch eine stärkere Verzahnung von Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher bekannt als Heimaufsicht) und Medizinischem Dienst sowie ein spürbarer Bürokratieabbau, ohne Abstriche bei Fürsorge und Schutz der Heimbewohner. Die CSU-Landtagsfraktion begrüßt die Neuregelung ausdrücklich.



Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion:
„Mit der Reform setzen wir einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Wir wollen Doppelprüfungen abschaffen und Bürokratie zurückbauen, um mehr Zeit für diejenigen zu gewinnen, um die es wirklich geht: Die Pflegebedürftigen, die auf gute Pflege und Betreuung angewiesen sind. Wir wollen weg von überbordenden Kontrollen und Misstrauen, hin zu mehr Eigenverantwortung der Einrichtungen, aber immer unterstützt durch die Prüfinstanzen. Das neue Pflege- und Wohnqualitätsgesetz verbindet Entbürokratisierung mit einem starken und verlässlichen Bewohnerschutz. Die Einrichtungen werden auch künftig sowohl von der Fachstelle wie auch vom Medizinischen Dienst kontrolliert, jedoch besser aufeinander abgestimmt und mit weniger bürokratischem Aufwand.“
 
Bernhard Seidenath, pflegepolitischer Sprecher der Fraktion:
„Prüfstrukturen müssen zusammenwirken, keinen doppelten Aufwand verursachen. Genau das schreiben wir jetzt fest. Wir richten die Aufsicht risikoorientierter und stärker beratend aus, ohne ihre Handlungsfähigkeit zu schwächen. Das heißt: Dort, wo Einrichtungen Unterstützung bei der Qualitätsentwicklung brauchen, sollen sie diese noch gezielter erhalten. Und dort, wo Mängel auftreten oder Bewohnerinnen und Bewohner gefährdet sind, bleibt ein konsequentes Eingreifen jederzeit sichergestellt: Fürsorge und Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner bleiben uneingeschränkt gewährleistet.“